Am vergangenen Donnerstag, 31.07.2025, wurde ein Anästhesist des Klinikums St. Lukas in Kelheim vom Mordvorwurf an einem schwerstkranken Intensivpatienten (79 Jahre alt) freigesprochen. Der verantwortliche Richter am Landgericht Regensburg hält in der Urteilsbegründung dem Mediziner die nicht hinreichend abgesprochene Veränderung im Therapieziel vor. Da aber Äußerungen der Angehörigen nahelegten, dass eine Änderung von curativen zu palliativen Therapiezielen im Sinne des Erkrankten sei, könne der Freispruch vom Vorwurf des Mordes erfolgen.
Die Urteilsbegründung gibt, ebenso wie die Presseinformationen zum Prozessverlauf, aus palliativ-fachlicher Sicht zu denken. Es lässt sich fragen, wie die Staatsanwaltschaft überhaupt zu einer Anklageerhebung wegen Mordes kam. Die Lage: Im Juni 2022 wird der an Magenblutungen leidende Patient im Kehlheimer Krankenhaus operiert. Sein postoperativ kritischer Zustand macht die Aufnahme in die Intensivstation erforderlich. Dort wird er über 26 Tage hin künstlich beatmet. Der Zustand bleibt kritisch. Mit den Angehörigen wurde zuletzt besprochen, einen Luftröhrenschnitt zur Beatmungsentwöhnung des Erkrankten durchzuführen. Deren Zustimmung sei eher zögerlich gewesen. Für den Erkrankten war das Leben als Pflegefall kaum akzeptierbar. Ist der Luftröhrenschnitt dann im Sinne des Betroffenen? Nach dem Eingriff verschlechterte sich der Gesamtzustand des Menschen. Für diesen Fall hatte man die Überleitung in die palliative Therapie – wohl nur vage – vereinbart. Am 8. Juli um 9:30 h entscheidet sich der beklagte Mediziner für die Einleitung einer palliativen Morphintherapie (20 mg/h). Die wird später (mit ungeklärter Zuständigkeit) auf eine Dosis von 40 mg/h erhöht. 15 Stunden später stirbt der Patient.
Von mehreren Gutachtern mit hochausgewiesener intensivmedizinisch-anästheseologischer Expertise wird der Vorwurf von Behandlungsfehlern ausgeräumt. Der behandelnde Mediziner habe lege artis gehandelt. Dennoch markiere ich aus palliativ-fachlicher Gesamtsicht erhebliche Defizite:
- Eine Entscheidung zur Therapiezieländerung von curativ auf palliativ ist in der Regel eine, die im Behandlungs- und Pflegeteam vorbereitet wird, um eine umfassende Perspektive auf den Patienten oder die Patientin zu gewinnen. Ein akuter Notfall lag nicht vor. Die Zeit für Besprechungen des weiteren Vorgehens des behandelnden Mediziners in Kehlheim war also gegeben.
- Der Patientenwille ist maßgebend für die Erstellung der medizinischen Indikation zu einer Behandlung. Können Betroffene, wie im Falle dieses Patienten, ihren Willen nicht mehr unmittelbar äußern und liegt keine eindeutige und rechtsgültige Patientenverfügung vor, ist der mutmaßliche Patientenwille zu ermitteln (§1901 a Abs. 2 Satz 2 BGB; analog auch anwendbar: S3-Leitlinie für Palliativmedizin in der Onkologie: https://www.dgpalliativmedizin.de/wissenschaft/erweiterte-s3-leitlinie-palliativmedizin.html). Das ist Gesetz und Leitlinie, nicht Ermessenssache der Behandelnden. Da für die Angehörigen schon die Entscheidung des Luftröhrenschnittes fraglich war, wären erneute Gespräche mit den Angehörigen Pflicht gewesen.
- Eine Aufklärung der Angehörigen über die vielfältigen Möglichkeiten und Folgen palliativer Therapie, über die Möglichkeit der Verlegung in eine Palliativstation, die es im Klinikum St. Lukas gibt, oder zumindest die Hinzuziehung eines*r Fachärzt*in für Palliaitivmedizin, fand wohl nicht in gebotenem Umfang statt.
- Palliative Therapie ist nicht allein Palliativmedizin. Zur palliativen Therapie gehören längst auch psychotherapeutische, psychosoziale, körpernahe (z.B. Atemtherapie, Physiotherapie, Ergotherapie) Behandlungsverfahren (Siehe für das Klinikum Kelheim: https://csl-kelheim.de/leistungen/fachabteilungen/palliativeinheit). So verstandene Palliative Therapie ist noch keine Palliative Care. Zu letzterer trägt die Pflege Wesentliches bei. Zu ihr gehört auch die qualifizierte mitmenschliche, hospizliche Begleitung schwersterkrankter und sterbender Menschsein. Palliative Care umsorgt das „Menschsein im Sterben“ (Riedel, 2024).
Was heißt das für den dem Gerichtsprozess zugrundeliegenden „Fall“?
- Das Verfahren war auf die rein anästhesiologisch-intensivmedizinische Sicht beschränkt. Fraglich ist, ob tatsächlich palliativ gehandelt wurde. Die Morphingabe ist zwar ein palliativmedizinischer Baustein, war aber in diesem Fall wohl nicht in ein umfassenderes palliativmedizinisches Gesamtkonzept eingebettet.
- Zumindest aus den Presseberichten zum Prozessverlauf geht nicht hervor, inwieweit ein palliativer Blick auf die Lage des Patienten erwogen wurde und eine Therapiezielumstellung von curativer zu palliativer Behandlung angedacht wurde.
Wenn, wie die Berichte in der Süddeutschen Zeitung nahelegen, nun angesichts des Urteils Besorgtheit bei Intensivmediziner*innen bzgl. der Therapiebegrenzung herrscht, verweist das auf ein immer noch nicht hinreichend geklärtes Verständnis dessen, was Palliative Versorgung darstellt und erfordert. Es darf als einer der großen Fortschritte auch der einschlägigen Rechtslage angesehen werden, dass der palliative Versorgungsgedanke weit über den medizinischen Bereich hinausgeht. Er focussiert den leidenden und sterbenden Menschen in der Besonderheit seiner Lebenslage und versteht sich als subsidiärer Einsatz für die Würde des Menschen darin. Die Medizin ist ein Baustein unter vielen anderen dabei. Irgendein Hinweis auf die Würdeorientierung des im Prozess verhandelten Verhaltens des Mediziners oder in der Haltung und Bewertung des Gerichts lässt sich, immer die Presseberichte zur Grundlage genommen, nicht erkennen. Das ist aus der Sicht einer fachlichen palliativen und hospizlichen Perspektive der eigentliche Skandal.
Wir schreiben das Jahr 2025! Im Jahr 1986 eröffnete in Aachen das erste Hospiz in Deutschland. Im Jahr 2020 schrieb das Bundesverfassungsgericht das Recht auf ein selbstbestimmtes Sterben in Würde im Grundgesetz fest (Art. 2 Abs. 1 GG). Zudem stärkt die Gesetzeslage den Patientenwillen. Also sollten wir Patient*innen die rechtlichen Möglichkeiten wie Patientverfügung, Vorsorgevollmacht und Advanced Care Planning, sowie das offene Gespräch mit den nächsten Angehörigen und evtl. künftigen Entscheidungsträger*innen darüber, wie wir uns das letzte Leben vorstellen, nützen, damit unserem Willen Ausdruck und Nachdruck verliehen werden kann.
Grundlage:
https://www.sueddeutsche.de/projekte/artikel/politik/mord-gerichtsprozess-regensburg-intensivmedizin-e498541/ (23.07.2025)
https://www.sueddeutsche.de/politik/urteil-prozess-regensburg-arzt-freispruch-intensivstation-morphin-li.3290907 (31.07.2025)
https://www.sueddeutsche.de/meinung/urteil-regensburg-narkosearzt-kommentar-li.3292143 (31.07.2025)
https://www.aerzteblatt.de/news/arzt-von-mordvorwurf-freigesprochen-d22f10cc-630f-4a2c-83d5-1447fa07827b (31.07.2025)
Quelle:
Riedel, C. (2024): Menschsein im Sterben. Menschenbild, Würde und Logotherapie in der Palliative Care. Hogrefe